Hautkrebsvorsorge

Die Hautkrebsvorsorgeuntersuchung gehört zum Katalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sie kann ab dem 35. Lebensjahr alle 2 Jahre erfolgen. Sie umfasst folgendes: eine Anamneseerhebung, eine Untersuchung der gesamten Körperhaut, inklusive der Kopfhaut, der sichtbaren Schleimhäute, auch im Mund.

Bei Nichtvorliegen eines Krankheitsverdachtes erfolgt eine kurze Beratung hinsichtlich hautkrebsvorbeugender Handlungsweisen (Sonnenschutz, Meiden von Solarien u. a.). Bei Verdacht auf das Vorliegen einer Krebserkrankung erfolgt die Überweisung zum Hautarzt, bei dem die Weiterbehandlung erfolgt.